Was ist für die Beratungspraxis zu beachten und was wird gefordert?
Es sind mindestens 70 Einheiten (je 45 Minuten) dokumentierte eigene Beratungspraxis zu erbringen. Damit kann eine nachfolgende Anerkennung durch die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie,
Beratung und Familientherapie (DGSF) erfolgen. Für eine Anerkennung durch die Systemische Gesellschaft (SG) müssen 100 Beratungsstunden geleistet werden. Ein Beratungstermin kann bis zu vier Lerneinheiten umfassen.
Ein Teil der Beratungspraxis und der Dokumentationen kann während des praxisbezogenen Projektes geleistet werden. Sie können Ihr praxisbezogenes Projekt in Absprache mit der Einrichtung oder Organisation, wo sie dieses absolvieren, auch dazu nutzen, Beratungstermine anzubieten. Das ist aber keine Pflicht. Wenn Sie Beratungstermine in Ihrem praxisbezogenen Projekt absolvieren, können Sie den Praxisbericht dazu nutzen, diese ausführlich zu dokumentieren.
Bis zu 50 Prozent der dokumentierten eigenen Beratungspraxis können auch noch bis zwei Jahre nach Beendigung des Studiums nachgewiesen werden. Nach der Einreichung erhalten Sie dann Ihr Beratungszertifikat. Während dieser Zeit können Sie nach vorheriger Absprache an den laufenden Supervisionsterminen anderer Gruppen teilnehmen.
Welche Personen kann ich während meiner Zusatzausbildung zum Systemischen Berater beraten?
Zu den Personen, für die Sie Beratungstermine anbieten können, gehören: Personen, zu denen Sie bisher noch keinen Kontakt hatten. Grundsätzlich können Sie Personen beraten, zu denen keine direkte freundschaftliche Beziehung und zu denen kein direktes Familienverhältnis besteht. Sprechen Sie beispielsweise Ihren Arbeitgeber an und informieren Sie ihn darüber, dass Sie eine Weiterbildung zum Systemischen Berater absolvieren und bieten Sie an, Beratungstermine zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie ehrenamtlich tätig sind, beispielsweise in einer gemeinnützigen Organisation, können sie auch dort Beratung anbieten. Bei vielen Tätigkeiten, die Sie in Ihrem beruflichen Umfeld ausführen, können Sie überlegen, in wieweit es sich um Beratung handelt oder Sie Ihre Beratungsfähigkeiten anbieten und erproben können.
Kann ich für die Beratung, die ich im Rahmen der Zusatzausbildung zum Systemischen Berater anbiete, Geld verlangen?
Selbstverständlich können Sie Beratung entgeltlich anbieten. Sie müssen die Einnahmen aber als Freiberufler versteuern. Sie können in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber auch im Rahmen Ihrer Berufstätigkeit als Berater tätig werden. Sofern Sie sich selbstständig machen wollen, müssen Sie alle gesetzlichen Regeln zum Weg in die Selbstständigkeit beachten. Dazu gehört u.a., dass Sie überlegen, ob Sie ein Unternehmen gründen wollen, wenn ja, welche Rechtsform Sie wählen und anderes. Hierzu sollten Sie sich eine umfassende Beratung holen. Die MSB bietet dazu auch Existenzgründerseminare über das Career Center an. Auch müssen Sie eine Marketingstrategie entwickeln und Werbemaßnahmen durchführen. All diese Prozesse sind dann auch Bestanteil eines Businessplanes. Bedenken Sie, dass Beratungsanfragen vor allem über Empfehlungen generiert werden und erfahrene Berater bevorzugt werden. Wir raten dazu, sich bei einer geplanten Selbstständigkeit einen Mentor zur Unterstützung zu suchen, die, bzw. der Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit begleitet.
Wann sollte ich mit dem Anbieten von Beratungsterminen beginnen?
Nach den ersten Seminarterminen des Moduls M10 "Kreative Praxis der Beratungs- und Interventionsarbeit" können Sie beginnen Beratungen durchzuführen.
Wie viele Beratungsprozesse muss ich schriftlich dokumentieren?
Sie müssen jeden Beratungstermin stichpunktartig dokumentieren. Hierfür gibt es ein Formblatt. Über drei abgeschlossene Beratungsprozesse müssen Fallberichte verfasst werden. Einer dieser dokumentierten Beratungsprozesse muss mindestens 5 Sitzungen umfassen. Der Umfang eines Berichts beträgt 4 Seiten plus Anhang, der Bericht des längeren Beratungsprozesses umfasst 8 Seiten plus Anhang. Zu den Fallberichten erhalten Sie ein Peer-Feedback und die Berichte werden durch die Lehrenden gesichtet. Die Dokumentationen und Fallberichte werden nicht benotet.
Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass alle personenbezogenen Daten anonymisiert werden. Bitte beachten Sie hierzu unsere Hinweise zum Datenschutz.
Welche Unterstützung erhalte ich bei der Durchführung eigener Beratungstermine?
Sie erhalten begleitende Supervisionen durch erfahrene Berater und Supervisoren. Diese beginnen in Absprache mit den Studierenden, sobald Sie eigene Beratungstermine anbieten. In der Supervision können Sie alle Themen Ihres praxisbezogenen Projektes, Ihrer Arbeit, Ihrer privaten Situation und Ihrer Beratungspraxis reflektieren. Sie treffen sich zusätzlich in selbstorganisierten Intervisionsgruppen mit anderen Studierenden. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beratungen und Projekte zu reflektieren, Methoden zu üben und sich gegenseitig zu beraten.