Neben den staatlich getragenen Hochschulen etablieren sich immer mehr private Hochschulen in Deutschland und bringen Diversität, Innovation und neue Perspektiven in den Bildungsmarkt. Damit alle Angebote und Leistungen der verschiedenen Hochschulen vergleichbar sind und bleiben, die Mobilität der Studierenden gesichert ist und die hohen wissenschaftlichen Ansprüche an Studium und Lehre in unserem Land aufrechterhalten werden können, ist eine staatliche Anerkennung privater Hochschulen notwendig und im Hochschulrahmengesetz (HRG) sowie in den Hochschulgesetzen der Länder vorgeschrieben.
Für die Anerkennung der einzelnen Hochschulen sind die Bundesländer zuständig, in denen diese ihren Sitz haben. Für die staatliche Anerkennung der MSB ist entsprechend der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung zuständig.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Berlin hat der MSB mit Bescheid vom 18. April 2012 gemäß § 123 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) die staatliche Anerkennung als Fachhochschule mit der Fakultät Gesundheit gewährt und bescheinigt. Mit Bescheid vom 27. Februar 2014 folgte die staatliche Anerkennung der Fakultät Naturwissenschaften als wissenschaftliche Hochschule.
Die MSB ist befristet staatlich anerkannt bis zum 30. September 2025. Es entspricht der ganz normalen und allgemeingültigen, gesetzlichen Anerkennungspraxis der Senatsverwaltung, dass private Hochschulen zunächst nur befristet anerkannt werden können. Dann durchlaufen alle privaten Hochschulen das im BerlHG vorgesehenen Verfahren der Institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat. Die MSB hat dieses Verfahren erfolgreich abgeschlossen und bekam am 12.07.2019 vom Wissenschaftsrat eine Akkreditierung für fünf Jahre bescheinigt.