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Technischer Name FE_USER_AUTH
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Anbieter Google LLC
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Zweck Tracking
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Gruppe Externe Medien
Name Google Übersetzer
Technischer Name googletrans
Anbieter Google LLC
Ablauf in Tagen 30
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Zweck Übersetzung der Website
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Technischer Name YSC,
Anbieter Google LLC
Ablauf in Tagen 14
Datenschutz https://business.safety.google/privacy/
Zweck Youtube-Player Funktion
Erlaubt

Staatliche Anerkennung und Akkreditierung der MSB

Die staatliche Anerkennung einer privaten Hochschule wie der MSB Medical School Berlin ist nicht nur für den Träger von großer Bedeutung, sondern vor allem auch für die eingeschriebenen Studierenden und auch alle anderen Hochschulzugehörigen. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über alle Anerkennungs- und Akkreditierungsverfahren, der sich die MSB unterzogen hat und warum diese so wichtig sind.

Staatliche Anerkennung der Hochschule

Neben den staatlich getragenen Hochschulen etablieren sich immer mehr private Hochschulen in Deutschland und bringen Diversität, Innovation und neue Perspektiven in den Bildungsmarkt. Damit alle Angebote und Leistungen der verschiedenen Hochschulen vergleichbar sind und bleiben, die Mobilität der Studierenden gesichert ist und die hohen wissenschaftlichen Ansprüche an Studium und Lehre in unserem Land aufrechterhalten werden können, ist eine staatliche Anerkennung privater Hochschulen notwendig und im Hochschulrahmengesetz (HRG) sowie in den Hochschulgesetzen der Länder vorgeschrieben.

Für die Anerkennung der einzelnen Hochschulen sind die Bundesländer zuständig, in denen diese ihren Sitz haben. Für die staatliche Anerkennung der MSB ist entsprechend die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Berlin - Abteilung Wissenschaft und Forschung zuständig.

Die Senatsverwaltung hat der MSB mit Bescheid vom 19. April 2012 gemäß § 123 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) die staatliche Anerkennung als Fachhochschule mit der Fakultät Gesundheit gewährt und bescheinigt. Mit weiteren Anerkennungsbescheiden folgte die staatliche Anerkennung der Fakultät Naturwissenschaften und der Fakultät Medizin als wissenschaftliche Hochschule.

Die MSB ist befristet staatlich anerkannt bis zum 31. März 2026. Es entspricht der ganz normalen und allgemeingültigen, gesetzlichen Anerkennungspraxis der Senatsverwaltung, dass private Hochschulen zunächst nur befristet anerkannt werden können. Dann durchlaufen alle privaten Hochschulen das im BerlHG vorgesehenen Verfahren der Institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat. Die MSB befindet sich aktuell im Verfahren der Reakkreditierung und wird nach Abschluss eine entsprechende Verlängerung der staatlichen Anerkennung erhalten.

Staatliche Anerkennung der Studiengänge


Mit der staatlichen Anerkennung der Hochschule durch das zuständige Bundesland geht auch die staatliche Anerkennung der Studiengänge einher, die im jeweiligen Anerkennungsbescheid einzeln aufgeführt werden. Erst mit der staatlichen Anerkennung eines Studiengangs erhält die Hochschule das Recht, bei erfolgreichem Abschluss des Studiums einen akademischen Grad zu verleihen (z.B. „Bachelor of Arts“ oder „Master of Sience“), der mit den Abschlüssen an staatlichen Hochschulen gleichwertig ist.

Alle Studiengänge der MSB wurden von dem Regierenden Bürgermeister - Senatskanzlei Wissenschaft in Berlin staatlich anerkannt.

Akkreditierung und Reakkreditierung der Studiengänge

Alle Studiengänge an der MSB sind erfolgreich akkreditiert, beziehungsweise befinden sich derzeit im Akkreditierungsverfahren. Das zertifiziert die ausgezeichnete Qualität unseres Studienangebots.

Gegenstand der Programmakkreditierung sind Bachelor- und Masterstudiengänge staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen in Deutschland. Hat ein Studiengang ein Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, erhält er eine befristete Akkreditierung mit oder ohne Auflagen und trägt für den Zeitraum seiner Akkreditierung das Qualitätssiegel der Stiftung.

Das Akkreditierungsverfahren ist ein mehrstufiges Verfahren, das auf dem Prinzip des Peer Review beruht. Beauftragt eine Hochschule eine vor ihr ausgewählte und vom Akkreditierungsrat zugelassene Agentur - die MSB hat die AHPGS gewählt, eine Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales mit Sitz in Freiburg - mit der Durchführung eines Begutachtungsverfahrens, setzt die betreffende Agentur eine Gutachtergruppe ein, deren Zusammensetzung sowohl die fachlich-inhaltliche Ausrichtung als auch das spezifische Profil des Studiengangs widerspiegelt.

Die Erfüllung der formalen Kriterien aus Teil 2 der Musterrechtsverordnung wird von der Agentur bewertet. Die Agentur dokumentiert das Ergebnis in einem Prüfbericht, der den Gutachterinnen und Gutachtern zur Verfügung gestellt wird.

Die fachlich-inhaltliche Begutachtung des Studiengangs durch die Gutachtergruppe erfolgt auf Grundlage der in Teil 3 der Musterrechtsverordnung niedergelegten Kriterien und umfasst neben der Analyse der Antragsunterlagen in der Regel eine Begehung der Hochschule. Im Rahmen dieser Begehung führt die Gutachtergruppe Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Hochschule. Im Anschluss fertigen die Gutachterinnen und Gutachter ein Gutachten mit einer Beschlussempfehlung für die Akkreditierung des Studiengangs an.

Der Akkreditierungsrat entscheidet auf Antrag der Hochschule über die Akkreditierung des Studiengangs. Grundlage für die Entscheidung über die formalen Kriterien ist der Prüfbericht der Agentur, Grundlage für die Entscheidung über die fachlich-inhaltlichen Kriterien das Gutachten der Gutachtergruppe.

Im Falle einer positiven Akkreditierungsentscheidung trägt der Studiengang das Qualitätssiegel der Stiftung. Nach Abschluss des Verfahrens veröffentlicht der Akkreditierungsrat seine Entscheidung und das Gutachten einschließlich der Namen der Gutachterinnen und Gutachter auf seiner Internetseite. Die Akkreditierung erfolgt befristet für einen Zeitraum von acht Jahren.

Quelle: https://www.akkreditierungsrat.de/de/akkreditierungssystem/programmakkreditierung/programmakkreditierung

Akkreditierung des Studiengangs Humanmedizin

Die Akkreditierungskommission der AHPGS hat auf ihrer Sitzung am 25. Juli 2024 den Studiengang Humanmedizin der MSB Medical School Berlin - Hochschule für Gesundheit und Medizin nach den »Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (ESG)«, unter Berücksichtigung der “Basic Medical Education WFME Global Standards for Quality Improvement« (BME Standards 2020) akkreditiert.

Im Folgenden finden Sie die Akkreditierung der Fakultät Medizin:

Mindestanforderungen und Standards für Qualitätsverbesserung
Die Standards und Leitlinien für Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (ESG) definieren einen weltweiten Expertenkonsens für die medizinische Ausbildung über Mindestanforderungen (Grundstandards – Medizinische Grundausbildung – Basic Medical Education) und Standards. Themen der Standards sind Mission und Werte; Lehrplan; Prüfungen; Akademischer Personal; Bildungsressourcen; Qualitätssicherung und Governance und Verwaltung.

Stärkung des internationalen Werts
Auf Entscheidung der US Educational Commission for Foreign Medical Graduates (ECFMG) ist ab 2024 eine von der WFME anerkannte Akkreditierungsagentur durchgeführte Akkreditierung Voraussetzung, um den USMLE (United States Medical Licensing Examination) abzulegen und folglich in den USA sowie Kanada Australien, Neuseeland) ärztlich tätig (studieren, arbeiten, forschen) werden zu können.

Staatliche Berufsanerkennung bestimmter Studiengänge

In einigen Berufszweigen ist für eine erfolgreiche Arbeit nach Abschluss des Studiums auch eine staatliche Berufsanerkennung von besonderer Bedeutung, beispielsweise im Bereich der Sozialen Arbeit oder der Heilpädagogik. Mit der staatlichen Berufsanerkennung wird der/die Absolvent:in in seinem Berufsstand anerkannt, womit spezielle Rechte und Pflichten einhergehen können.

Die Studiengänge Soziale Arbeit (B.A.) und Heilpädagogik (B.A.) an der MSB sind im Sinne des Sozialberufe-Anerkennungsgesetzes (SozBAG) berufsrechtlich geeignet und führen bei erfolgreichem Abschluss zur staatlichen Anerkennung als Sozialpädagog:in, Sozialarbeiter:in und Heilpädagog:in und berechtigt zur Führung der genannten Berufsbezeichnung.

Qualitätssiegel der DGPs

Im April 2020 wurde der MSB von der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) das »Qualitätssiegel für psychologische Bachelorstudiengänge an deutschsprachigen Hochschulen« verliehen. Damit wird dem Bachelorstudiengang Psychologie (B.Sc.) der MSB die Wissenschaftlichkeit und Forschungsorientierung bestätigt.