Wie kann man die Erlebnisgrundlage von Aussagen prüfen? Wie gestaltet man polizeiliche Vernehmungen am besten? Wie lässt sich die Rückfallgefahr von Straftäter:innen einschätzen? Mit welchen Methoden lassen sich die Erziehungsfähigkeit oder das Kindeswohl beurteilen? Mit solchen Fragen beschäftigen sich Rechtspsycholog:innen im Alltag. Zur Beantwortung dieser Fragen wenden sie psychologische Theorien, Methoden und Erkenntnisse auf Probleme des Rechts an.
Der Masterstudiengang bietet eine spezialisierte Ausbildung für Sie als Psycholog:innen, wenn Sie beispielsweise als Gerichtsgutachter:in, im Strafvollzug, im Maßregelvollzug (psychiatrisches Krankenhaus, Entziehungsanstalt, Sicherungsverwahrung), bei der Polizei, in (Kinderschutz-)Ambulanzen und Beratungsstellen für Straffällige oder Opfer, in der Jugendgerichtshilfe oder als Verfahrensbeständ:innen oder in kriminologischen Forschungseinrichtungen tätig sein möchten. Des Weiteren werden Sie theoretisch und mit einem intensiven Praxisbezug in den Verfahren der psychologischen Begutachtung ausgebildet.