Familienrechtspsychologische Gutachten sind eine wichtige Entscheidungshilfe, wenn Gerichte zum Beispiel über die elterliche Sorge oder die Herausnahme eines Kindes aus der Familie entscheiden. Die Qualität dieser Gutachten wird immer wieder kritisch diskutiert. Dr. Laura Quinten hat zusammen mit Kolleginnen und Kollegen aus Hamburg, Heidelberg und Bonn 73 Methodenkritische Stellungnahmen ausgewertet, also hinsichtlich Kritikpunkten an den Originalgutachten analysiert. Methodenkritische Stellungnahmen können beauftragt werden, wenn Zweifel an der Qualität eines Gutachtens bestehen. In vielen, aber längst nicht allen Fällen wurden Mängel festgestellt, die sich auf die Gültigkeit der gutachterlichen Empfehlungen auswirken können (z. B. Einsatz potenziell oder erwiesenermaßen problematischer Methoden, nicht nachvollziehbare Schlussfolgerungen). Die Ergebnisse erlauben eine Einschätzung, in welchen Bereichen wahrscheinlich die meisten Probleme bei der Einhaltung der Qualitätsanforderungen vorliegen. Im Artikel werden Implikationen für die Schulung von Sachverständigen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der Familienrechtspsychologie diskutiert.
Der Artikel ist in der Zeitschrift "Rechtspsychologie" erschienen und kann über folgenden Link abgerufen werden: https://doi.org/10.5771/2365-1083-2024-2-159
Wissenschaftliche Ansprechperson:
Dr. Laura Quinten, Dipl.-Psych., M.Sc. Rechtspsychologie
Wissenschaftliche Mitarbeiterin Department Psychologie
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