Die Psychotherapeutische Hochschulambulanz ist ermächtigt, die erbrachten Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Kostenträgern abzurechnen.
Hierfür lesen wir bei gesetzlich Krankenversicherten die Versichertenkarte ein. In der Regel werden die Kosten für Psychotherapie nach Antragstellung durch Ihren/Ihrer Therapeut:in von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.