Die Psychotherapeutische Hochschulambulanz ist ermächtigt, die erbrachten Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Kostenträgern abzurechnen.
Hierfür lesen wir bei gesetzlich Krankenversicherten die Versichertenkarte ein. In der Regel werden die Kosten für Psychotherapie nach Antragstellung durch Ihren/Ihrer Therapeut:in von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Als privatversicherte Person, beihilfeberechtigte Beamt:in oder Selbstzahler:in wird Ihnen eine Behandlungsrechnung quartalsweise erstellt, die Sie im Anschluss bei Ihrer privaten Krankenkasse oder der Beihilfe zur Erstattung einreichen können. Unabhängig von der Erstattung durch Dritte (z.B. private Krankenversicherung oder Beihilfe) sind Sie als Rechnungsempfänger:in für die termingerechte Zahlung verantwortlich. Die Abrechnung dieser Privatleistungen erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Wir empfehlen Ihnen im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenkasse anzufragen, in welchen Umfang diese Leistungen übernimmt und ob sie Ihnen entsprechende Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie zur Verfügung stellen können. So können wir bei der Diagnostik und Behandlungsplanung dies direkt berücksichtigen.
Da Präventionsangebote nicht Teil der kassenärztlichen Leistungen sind, müssen diese von Ihnen privat getragen werden.