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Erlaubt
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Anbieter Google LLC
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Zweck Youtube-Player Funktion
Erlaubt

Spezialambulanz für Menschen mit Zwangsstörung

 
Wer wir sind

Die Spezialambulanz für Menschen mit Zwangsstörung ist Teil der Hochschulambulanz der MSB. Mit einem Team aus approbierten Psychologischen Psychotherapeut:innen und Psychologischen Psychotherapeut:innen in Ausbildung bieten wir Diagnostik und Psychotherapie für Menschen, die unter einer Zwangsstörung leiden. Zu unserem Team gehören unter anderem:

Prof. Dr. habil Benedikt Reuter, Psychologischer Psychotherapeut, Supervisor, MSB Professor für Medizinische Psychologie und Soziologie (Fachliche Leitung der Spezialambulanz)

Dr. Annemarie Miano, Psychologische Psychotherapeutin, wissenschaftliche Mitarbeiterin (Leitende Psychologin der Spezialambulanz)


Wie wir arbeiten

Die Behandlung beruht auf einer ausführlichen diagnostischen Untersuchung, in der wir prüfen, ob eine Zwangsstörung vorliegt und ob unser Behandlungsangebot im individuellen Fall erfolgversprechend ist. Die diagnostischen Untersuchungen und Behandlungen orientieren sich an der aktuellen S3-Leitlinie für Zwangsstörungen, welche von der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) herausgegeben wurde. Zudem erfolgt eine fortlaufende wissenschaftliche Evaluation der Behandlung, mit welcher wir den Behandlungsfortschritt überprüfen und für den Behandlungserfolg wichtige Faktoren ermitteln möchten.


Behandlungsangebote

Angeboten wird eine kognitive Verhaltenstherapie als Einzelpsychotherapie. Dabei erarbeiten Psychotherapeut:innen mit den Betroffenen gemeinsam eine Vorstellung davon, wie die Symptome entstanden sind und wie sie aufrechterhalten werden. Auf dieser Grundlage werden Übungen zur „Exposition und Reaktionsverhinderung“ durchgeführt: Um einen neuen Umgang mit Zwangsgedanken zu erlernen, begeben sich die Patient:innen bewusst in Situationen, die Zwangsgedanken auslösen, ohne anschließend Zwangshandlungen auszuführen. Dadurch können die Betroffenen einüben, ihre Lebensführung nicht von Zwangsgedanken bestimmen zu lassen. Die Entscheidung für diese Übungen treffen die Betroffenen selbst, nachdem sie zuvor mit ihrer Therapeutin oder ihrem Therapeuten erarbeitet haben, wie ihnen diese Methode dabei helfen kann, die eigenen Behandlungsziele zu erreichen.

Wenn Sie sich für eine Behandlung bei uns interessieren, rufen Sie uns in unseren telefonischen Sprechzeiten an:

Di 11-13 Uhr
Do 16-18 Uhr
Telefon: 030 766 837 5 - 878

 

Was ist eine Zwangsstörung?

Menschen mit einer Zwangsstörung leiden unter Zwangsgedanken (manchmal auch als Zwangsvorstellungen bezeichnet) und Zwangshandlungen. Zwangsgedanken sind wiederkehrende und anhaltende Gedanken, Impulse oder Vorstellungen, die zumindest zeitweise als aufdringlich und ungewollt empfunden werden und meistens ausgeprägte Angst oder großes Unbehagen hervorrufen (Falkai und Wittchen, 2018, Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer Störungen DSM-5). Betroffene können zum Beispiel befürchten, ein Elektrogerät nicht ausgeschaltet zu haben und dadurch eine Katastrophe zu verursachen oder andere Menschen zu verletzen oder zu schädigen. Zwangsgedanken können aber auch in Form abstoßender Vorstellungsbilder (z.B. mit sexuellen Inhalten) auftreten, als „schlecht“ empfundene Gedanken oder als Impulse, etwas gerade zu rücken, sauber zu machen oder genau richtig machen zu müssen. Oft reagieren Betroffene auf solche Zwangsgedanken mit Zwangshandlungen. Das sind wiederholte Handlungen bzw. Rituale, mit denen die befürchteten Ereignisse verhindert, die aufdringlichen Gedanken neutralisiert oder Angst oder Anspannung reduziert werden sollen. Typische Beispiele sind das wiederholte Kontrollieren von Elektrogeräten („aus?“) oder Türen („abgeschlossen?“), ausgiebiges Waschen von Händen oder Kleidungsstücken oder das Wiederholen einer gerade ausgeführten Handlung (z.B., weil sie nicht richtig durchgeführt wurde oder von schlechten Gedanken begleitet war). Zwangshandlungen können auch vollständig in Gedanken durchgeführt werden. Zum Beispiel gehen manche Betroffene eine Handlung nochmal in der Vorstellung durch oder „bekämpfen“ die Zwangsgedanken mit anderen Gedanken oder durch Grübeln.

Nicht jedes Auftreten von Gedanken oder Verhaltensweisen mit den oben beschriebenen Merkmalen rechtfertigt die Diagnose einer Zwangsstörung. Tatsächlich kommen ritualisiertes Verhalten, ungewollte Impulse und aufdringliche Gedanken oder Bilder mit zwangsähnlichen Inhalten bei vielen Menschen immer wieder vor. Eine Zwangsstörung liegt dann vor, wenn dadurch eine anhaltende psychische Belastung oder Beeinträchtigung des Lebens entsteht.