Was geschieht nach dem ersten Termin?
Im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde im Umfang von bis zu drei Einzelsitzungen á 50 Minuten erfolgt eine ausführliche Diagnostik und die Klärung Ihres individuellen Behandlungsbedarfs. Wenn wir Ihnen an der Psychotherapeutischen Hochschulambulanz ein Ihnen entsprechendes Behandlungsangebot unterbreiten können, werden Sie auf unsere Warteliste aufgenommen. Unser Ziel ist es, Ihnen so schnell wie möglich einen Therapieplatz anzubieten, beispielsweise auch für Akutbehandlungen.
Nach der Zuweisung zu Ihrem/Ihrer Behandler:in erfolgen bis zu vier Einzelsitzungen á 50 Minuten im Rahmen der Probatorik. In diesen Einzelsitzungen lernen sich Patient:in und Therapeut:in gegenseitig besser kennen und entwickeln gemeinsam einen Behandlungsplan. Im gegenseitigen Einverständnis, eine Therapie gemeinsam durchzuführen, wird anschließend vom/von Behandler:in ein Antrag auf Übernahme der Kosten bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfe gestellt. Die Bearbeitung des Antrages bei der Krankenversicherung nimmt bei Anträgen auf Kurzzeittherapie (bis zu 24 Behandlungsstunden) in der Regel drei Wochen in Anspruch. Die Bearbeitungszeit von Anträgen auf Langzeittherapie (bis zu 60 Behandlungsstunden) dauert in der Regel bis zu fünf Wochen. Während dieser Wartezeit können zur Überbrückung und Stabilisierung bereits Psychotherapeutische Gespräche stattfinden. Nach Antragsgenehmigung durch die Krankenversicherung beginnt die eigentliche Therapie. Die Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern 50 Minuten in der Einzel- und 100 Minuten in der Gruppentherapie. Nach Bedarf können die Frequenz und Dauer angepasst werden.