Die Zugangsvoraussetzungen für unsere Bachelorstudiengänge sind in der Regel eine allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife gemäß § 10 BerlHG.
Außerdem ist für unsere Bachelorstudiengänge auch ein besonderer Zugang für Berufstätige gemäß § 11 BerlHG möglich.
Zulassungsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine danach abgeleistete mindestens dreijährige Berufstätigkeit.
Außerdem besteht die Möglichkeit, ein Bachelorstudium über die Feststellung der Studienberechtigung mit abgeschlossener fachspezifischer Fortbildungsprüfung (gemäß § 11 BerlHG) aufzunehmen.
Das Berliner Hochschulgesetz finden Sie hier.